Ein Studium in den USA und gleichzeitig weiter für einen Arbeitgeber in Deutschland arbeiten – für viele klingt das nach der perfekten Kombination: Geld verdienen, Berufserfahrung sammeln, das große Abenteuer USA erleben. Doch wer mit einem F-1 Visum im Land ist, bewegt sich schnell in einer rechtlichen Grauzone, die aus einer Zeit stammt, in der „Remote Work“ schlicht unvorstellbar war.
„Die Gesetzestexte stammen aus einer Ära, in der Arbeiten immer bedeutete, physisch anwesend zu sein“, erklärt ein US-Einwanderungsanwalt. „Damals konnte sich niemand vorstellen, dass jemand in Kalifornien sitzt und für eine Firma in München programmiert.“
Offiziell verboten – praktisch kaum überprüfbar
Das US-Einwanderungsrecht ist eindeutig formuliert, aber nicht auf die Realität moderner digitaler Arbeit zugeschnitten.
Studierende mit F-1 Visum dürfen nur auf dem Campus arbeiten, maximal 20 Stunden pro Woche während des Semesters.
Außerhalb der Uni braucht man eine Genehmigung:
- CPT (Curricular Practical Training), wenn die Arbeit zum Studienprogramm gehört.
- OPT (Optional Practical Training), meist nach Studienabschluss.
Was aber, wenn man online arbeitet, das Gehalt aus Deutschland kommt und der Arbeitgeber dort sitzt?
Rechtlich gilt: Entscheidend ist nicht der Sitz des Arbeitgebers, sondern der Ort, an dem du dich während der Arbeit befindest. Wer also aus den USA heraus tätig ist – selbst digital –, arbeitet formal auf US-Boden.
„Wenn du in den USA sitzt und arbeitest, gilt das als Beschäftigung in den USA, egal ob du Euro oder Dollar bekommst“, erklärt der Anwalt.
Die Konsequenz: Solche Tätigkeiten gelten theoretisch als „unauthorized employment“. In der Praxis aber ist das schwer überprüfbar – die US-Behörden haben kaum Möglichkeiten, private Online-Arbeit ohne steuerliche Spuren nachzuverfolgen.
„Ich kenne viele, die remote für deutsche Firmen arbeiten“, erzählt Jana (23) aus München, die in Florida studiert. „Solange das Geld in Deutschland bleibt, interessiert sich niemand dafür – aber offiziell ist es eben nicht erlaubt.“
Angestellt oder Freelancer – zwei Seiten der Grauzone
Angestellt bei einem deutschen Unternehmen
Wenn du in Deutschland offiziell angestellt bist und dein Lohn dort versteuert wird, wirkt das zunächst harmlos. Trotzdem gilt auch hier: Arbeit ist Arbeit – und solange du dich physisch in den USA befindest, kann sie rechtlich als unerlaubte Beschäftigung ausgelegt werden.
Die Realität: Viele tun es, und fast niemand wird dafür belangt. Das ändert jedoch nichts daran, dass es auf dem Papier ein Verstoß bleibt.
Freelancer oder Selbstständige
Noch komplizierter wird es für Freelancer. Selbstständige Tätigkeiten – etwa als Designerin, Übersetzer oder Programmierer – gelten nach US-Recht immer als Erwerbstätigkeit.
Selbst wenn du nur deutsche Kunden hast, ist dafür theoretisch eine Arbeitserlaubnis nötig.

„Ich habe in Kalifornien Websites für deutsche Kunden gebaut“, erzählt Tom (25). „Erst später habe ich erfahren, dass das als Arbeit zählt – egal, woher das Geld kommt.“
Steuerliche Unschärfen
Auch steuerlich ist die Situation alles andere als klar.
Wer in Deutschland angestellt bleibt, zahlt seine Steuern dort – doch allein die physische Anwesenheit in den USA kann nach amerikanischem Recht zu Steuerpflicht führen.
- Unter 183 Tagen im Jahr: Das Besteuerungsrecht bleibt meist in Deutschland.
- Ab 183 Tagen oder bei dauerhaftem Aufenthalt: Kann die US-Steuerbehörde (IRS) eine Steuerpflicht geltend machen.
Damit entsteht ein doppeltes Risiko: ein möglicher Visaverstoß und zugleich eine steuerliche Grauzone – besonders dann, wenn Einkünfte aus Deutschland nicht deklariert werden.
Die Realität: Gesetze aus der Vergangenheit treffen auf digitale Gegenwart
Tatsächlich erkennen selbst viele US-Universitäten, dass die Regelungen längst nicht mehr mit der Lebensrealität Schritt halten.
Die F-1 Bestimmungen stammen aus den 1990er-Jahren – lange vor Zoom, Cloud-Arbeit und global vernetzten Freelancer-Plattformen.
„Es ist ein offenes Geheimnis“, sagt Lisa (22), die in Texas studiert. „Viele internationale Studierende arbeiten online für ihre Firmen in der Heimat. Die Unis wissen das, aber sie warnen offiziell trotzdem davor.“
Das Ergebnis: eine Kluft zwischen Gesetz und Alltag. Solange keine offizielle Klarstellung erfolgt, bleibt das Arbeiten aus den USA heraus rechtlich riskant, selbst wenn es kaum kontrolliert wird.
Die Haltung von Epro 360
Epro 360 beobachtet diese Entwicklung seit Jahren und kennt die Unsicherheit vieler Studierender.
Offiziell rät das Unternehmen von jeglicher bezahlten Tätigkeit ohne Arbeitserlaubnis ab. Gleichzeitig verschließt es nicht die Augen vor der Realität: Viele internationale Studierende stehen finanziell unter Druck oder arbeiten digital für vertraute Arbeitgeber in Deutschland.
„Wir erleben, dass viele in dieser Situation sind“, sagt ein Epro 360-Berater. „Unsere Aufgabe ist nicht, jemanden zu verurteilen, sondern aufzuklären. Wir wollen, dass unsere Studierenden bewusst entscheiden – und wissen, was sie tun.“
So hilft Epro 360 Studierenden, ihre Situation realistisch einzuschätzen, Risiken zu verstehen und legale Alternativen zu finden – etwa durch CPT, OPT oder offizielle Praktika.
Fazit
Die Arbeit für einen deutschen Arbeitgeber während eines F-1-Studiums in den USA liegt in einer rechtlichen Grauzone.
Offiziell verboten, praktisch schwer kontrollierbar.
Doch wer langfristig sicher bleiben will, sollte die Regeln kennen – und bewusste Entscheidungen treffen.
„Ich habe mich am Ende dagegen entschieden“, sagt Jana. „Nicht, weil ich Angst hatte, sondern weil ich ruhig schlafen wollte.“
Epro 360 empfiehlt: Informiert entscheiden statt riskieren.
Denn ein Visum ist schwer zu bekommen – aber leicht verloren.
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